Weltweites Algorithmus-Verbot für Social Media tritt in Kraft

Social Media wird komplett neu gedacht: Ab heute gilt ein weltweites Verbot von Algorithmen bei der Ausspielung von Posts in Sozialen Netzwerken.

Social Media wird komplett neu gedacht – indem es sich auf seine Wurzeln zurückbesinnen muss: Der Oberste Gerichtshof für Menschenrechte in Addis Abeba bestätigte heute das weltweite Verbot des Einsatzes von Algorithmen bei der Ausspielung von Posts in Sozialen Netzwerken.

Was sich auf den ersten Blick sehr technisch anhört, hat weitreichende Konsequenzen und dürfte unseren Umgang mit Sozialen Netzwerken revolutionieren: Schon ab kommenden Monat müssen sämtliche Posts von abonnierten Kontakten automatisch ausgespielt werden – und zwar in chronologischer Reihenfolge ihres Erscheinens.  

„Die Zeiten, in denen ein Unternehmen nach eigenem Gutdünken darüber entscheiden dürfen, welche Postings wem in welcher Frequenz angezeigt werden, gehören endlich der Vergangenheit an“, freute sich T’Rissa Chen von der NGO „Free Facebook“.

Zuckerberg enttäuscht

Demura Müller, die mit ihrer Kampagne „Algo-No!“ seit vielen Jahren für eine Abschaffung der undurchschaubaren Algorithmen kämpft, sieht ihr Engagement durch den Richterspruch bestätigt: „Endlich haben wir es schwarz auf weiß: Diese Unternehmen haben auf unrechtmäßige und undemokratische Weise unsere Diskussionskultur zerstört – und sich auch noch daran bereichert.“  

Mark II Zuckerberg, Klon des Facebook-Gründers Mark Zuckerberg, zeigte sich erwartungsgemäß enttäuscht von dem Urteil, gegen das kein Einspruch mehr möglich ist. „Unsere Algorithmen haben für Ordnung gesorgt, die User*innen werden sich noch danach zurücksehnen“, warnte er.

Dabei lässt das Urteil eine Sortierung des Nachrichtenstroms von Userseite weiterhin zu. Jede*r User*in darf auch künftig Filter anwenden, um den eigenen Nachrichtenstrom übersichtlich zu halten. Die Macht dazu liegt nun jedoch einzig und allein in der Hand der User*innen.

Aktienkurse auf Talfahrt

Als Reaktion auf das Urteil brachen die Aktienkurse praktisch aller großen globalen Social-Media-Unternehmen empfindlich ein, da die Richter*innen auch der Möglichkeit einer bevorzugten Behandlung von Posts durch Monetarisierung einen Riegel vorschoben.

„Sich Reichweite mit Geld zu erkaufen ist undemokratisch!“ begründete das Gericht. Jeder Mensch auf der Erde habe das Grundrecht, gleichermaßen gehört zu werden – unabhängig von seinem Einkommen.

Von Jens Wiesner